Wie wird man Geprüfter Restaurator im Handwerk?

Sie sind Meisterin oder Meister eines der 14 unten aufgeführten Berufe.1 Für diese Berufe existiert eine Fortbildung "Geprüfte(r) Restaurator(in) im Handwerk". Sie wenden sich an eine der sechs Fortbildungseinrichtungen für die handwerkliche Denkmalpflege, die sich zu einer Arbeitsgemeinschaft der Bildungszentren für die handwerkliche Denkmalpflege (ARGE) zusammengeschlossen haben. Sie finden die Adressen dieser Einrichtungen hier unter „Fortbildungszentren“. In diesen Einrichtungen können Sie erfahren, wie Ihr Programm zur Fortbildung konkret aussehen kann, wann der nächste Termin eines Fortbildungskurses ist, ob die Veranstaltungen berufsbegleitend oder in Vollzeit stattfinden, wie hoch die Kosten sind, wo Sie wohnen können und alles andere.
Die Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Geprüfte(r) Restaurator(in) im Handwerk" sind in der Bundesrepublik einheitlich gestaltet. Die Prüfungen liegen in der Zuständigkeit der Handwerkskammern. Auf die Prüfungen werden Sie von der Einrichtung, bei der Sie sich bewerben, vorbereitet.

Ihre Fragen zu den Möglichkeiten der Fortbildung zum „geprüften Restaurator im Handwerk“ beantworten Ihnen gerne die zuvor genannten in der ARGE zusammengeschlossenen  Fortbildungszentren für handwerkliche Denkmalpflege. Gerne können Sie sich zu einem ersten Kontakt auch an die Geschäftsstelle der ARGE in Raesfeld wenden unter
www.arge-handwerkdenkmalpflege.de oder ,
Ansprechpartner sind: Tanja Heintz, Sekretariat/Beratung und Werner Storz, Sprecher der ARGE

1.) Buchbinder, Gold- und Silberschmied, Holzbildhauer, Maler/Lakierer, Maurer, Metallbauer, Orgel- und Harmoniumbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Steinmetz und Steinbildhauer, Stuckateur, Tischler, Vergolder, Zimmerer.

 

Informationen zu den Weiterbildungsmöglichkeiten zum Restaurator im Handwerk finden Sie auf den Seiten des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH)

 

 

 

 

 

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